Menschenrechte

VERPFLICHTUNG ZU MENSCHENRECHTEN & JEDI
Bei Yrolí sind wir bestrebt, sowohl in unserem täglichen Handeln als auch bei der Weiterentwicklung unseres Unternehmens verantwortungsvoll zu agieren. Die Achtung der Menschenrechte sowie die Förderung von Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion sind fest in unserem Unternehmenszweck verankert und prägen unsere Entscheidungen darüber, mit welchen Kundinnen und Kunden, Projekten und Partnern wir zusammenarbeiten.
Wir verpflichten uns daher, Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion (JEDI) aktiv zu fördern, die Menschenrechte aller Personen und Gemeinschaften zu achten, die von unseren Aktivitäten und unserer Wertschöpfungskette betroffen sind, und unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht systematisch und engagiert nachzukommen.
Verpflichtung zu den Menschenrechten
Wir orientieren uns an international anerkannten Standards, darunter den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der Internationalen Menschenrechtscharta (einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.
Diese Verpflichtung gilt für alle Menschen, die mit unserem Unternehmen in Verbindung stehen – einschließlich unserer Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Partner, Lieferanten sowie der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind – unabhängig von ihrem geografischen Standort.
Wir setzen unsere Menschenrechtsverpflichtung um, indem wir Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflichten auf Grundlage der genannten internationalen Standards in unsere Geschäftstätigkeit integrieren. Dies umfasst die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt- und Klimaschutz, Biodiversität sowie Korruptionsprävention.
Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht führen wir Risikoanalysen entlang unserer Wertschöpfungskette durch, um zu bewerten, wo unsere Geschäftstätigkeit tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Gesellschaft haben könnte. Bei diesem Prozess beziehen wir Lieferanten, Geschäftspartner und andere relevante Interessengruppen ein, um Wissen, Rückmeldungen und Unterstützung bei der Vermeidung, Verringerung und Bewältigung potenzieller Risiken zu erhalten.
Wir sind bestrebt, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die mit unseren Aktivitäten, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen verbunden sein könnten, zu vermeiden, zu vermindern und – sofern erforderlich – zu beheben.
Dazu gehört insbesondere, dass wir:
- menschenwürdige, sichere und respektvolle Arbeitsbedingungen fördern, die frei von Diskriminierung, Belästigung und Missbrauch sind
- die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen achten, soweit diese anwendbar sind
- jede Form der Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen innerhalb unserer Wertschöpfungskette oder unserer Geschäftsbeziehungen vermeiden
- Anliegen und Bedenken von Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Gemeinschaften und anderen Interessengruppen ernst nehmen und angemessen darauf reagieren
JEDI-Verpflichtung
Wir erkennen an, dass unsere Entscheidungen – selbst als kleines Unternehmen – Auswirkungen auf Menschen innerhalb unserer eigenen Organisation, bei unseren Geschäftspartnern und entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette haben können.
Deshalb verpflichten wir uns, JEDI als integralen Bestandteil unseres Menschenrechtsansatzes aktiv zu fördern.
Unsere JEDI-Verpflichtung bedeutet, dass wir:
- Diskriminierung und struktureller Ungleichheit entgegenwirken und allen Menschen mit Würde und Respekt begegnen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Identität, Alter, Fähigkeiten, Religion, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen
- inklusive, respektvolle und sichere Arbeitsumgebungen sowie Partnerschaften fördern, in denen unterschiedliche Perspektiven gehört, geschätzt und berücksichtigt werden
- relevante Interessengruppen – darunter Beschäftigte, Partner, Lieferanten und weitere Akteure – einbeziehen und ihre Rückmeldungen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer JEDI-Initiativen berücksichtigen
- unsere Richtlinien, Verfahren und Praktiken regelmäßig aus einer JEDI- und Menschenrechtsperspektive überprüfen und dort anpassen, wo Barrieren oder Ungleichheiten bestehen
Diese Verpflichtung gilt für alle Personen und Gemeinschaften, die von den Aktivitäten und der Wertschöpfungskette von Yrolí betroffen sind. Sie wird fortlaufend in konkrete Ziele, Maßnahmen und Verbesserungen übersetzt, deren Umsetzung wir regelmäßig überprüfen.
Genehmigung, Transparenz und Nachverfolgung
Diese Verpflichtung zu Menschenrechten und JEDI wurde von den Eigentümern von Yrolí genehmigt, ist öffentlich auf unserer Website zugänglich und wird sowohl intern als auch extern kommuniziert.
Wir überprüfen diese Verpflichtung sowie die damit verbundenen Richtlinien und Praktiken regelmäßig – mindestens alle 36 Monate –, um sicherzustellen, dass sie weiterhin mit internationalen Standards, gesellschaftlichen Erwartungen und bewährten Verfahren im Bereich Menschenrechte und Inklusion im Einklang stehen.
Darüber hinaus nutzen wir den fortlaufenden Dialog mit unseren Interessengruppen, um unsere Arbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass unser Ansatz wirksam, relevant und verantwortungsvoll bleibt.